Konfliktmaterialien gemäß VO (EU) 2017 / 821

RVT veröffentlicht diesen Bericht zur Erfüllung der Offenlegungspflicht gemäß der Verordnung EU 2017 / 821 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17.05.2017 Diese Erklärung erfolgt gemäß Artikel 7 Absatz 3 über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Konfliktmaterialien wie Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten.

Unternehmensangaben

RVT Process Equipment GmbH
Im Gries 15
96364 Marktrodach
Germany

Telefon: +49 9261 55235 – 0
E-Mail: [email protected]
Webseite: https://www.rvtpe.com 

Berichtsjahr: 2025

Betroffene Einfuhren

Im oben genannten Berichtsjahr importierte das Unternehmen einmalig Tantal-Halbzeuge (HS-Code 81039010) mit einem Gesamtgewicht von 259 kg aus China. Aufgrund dieser Einfuhr fiel das Unternehmen im Berichtsjahr in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017 / 821.

Weitere Einfuhren von Tantal, Zinn, Wolfram oder Gold durch RVT im Sinne der Verordnung (EU) 2017 / 821 fanden im Berichtsjahr nicht statt.

Die Berichtspflicht ergibt sich aus der oben genannten einmaligen Einfuhr. Erst aufgrund des Schreibens der DEKSOR wurde das Unternehmen darauf aufmerksam, dass diese Einfuhr den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017 / 821 berührt.
Bis zu diesem Zeitpunkt ging das Unternehmen davon aus, dass aufgrund der Art und des Umfangs seiner Beschaffung keine Verpflichtungen nach der Verordnung bestanden. Nach Bekanntwerden der Berichtspflicht wurden die Anforderungen der Verordnung geprüft und entsprechende interne Maßnahmen eingeleitet.

Managementsystem (Art. 4)

Zum Zeitpunkt der Einfuhr bestand kein gesondertes Managementsystem zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach der Verordnung (EU) 2017 / 821.
Das Unternehmen verfügt jedoch über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 sowie ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001. Die für die Einfuhr relevanten Beschaffungs- und Lieferdokumente wurden im Rahmen der bestehenden Unternehmensprozesse dokumentiert und aufbewahrt.
Für die betreffende Lieferung wurden die verfügbaren Lieferanten-/ Bestellinformationen dokumentiert und archiviert.

Risikomanagement (Art. 5)

Die Lieferung erfolgte über einen gewerblichen Lieferanten mit Sitz in China.
Zum Zeitpunkt der Einfuhr wurde kein eigenständiger, dokumentierter Risikobewertungsprozess im Sinne der Verordnung (EU) 2017 / 821 durchgeführt.
Nach Kenntnis des Unternehmens lagen keine Informationen vor, die auf Risiken in der Lieferkette hingewiesen hätten. Eine weitergehende Bewertung nach den Anforderungen der Verordnung wurde im Berichtsjahr jedoch nicht dokumentiert

Aufgrund der einmaligen Einfuhr wurde kein dauerhaftes Beschaffungsprogramm für Tantal eingerichtet.

Unabhängige Prüfung durch Dritte / Audits (Art. 6)

Für die betreffende Einfuhr wurde keine unabhängige Prüfung durch Dritte oder Audits gemäß Artikel 6 der Verordnung durchgeführt.

Zusammenfassung

Das Unternehmen überprüfte die relevanten Informationen zur Lieferkette der eingeführten Tantalprodukte und dokumentierte die verfügbaren Angaben des Lieferanten. Die zum Zeitpunkt der Einfuhr verfügbaren Lieferanten- und Beschaffungsinformationen wurden dokumentiert. Ergänzende Informationen zur Herkunft des Materials und zur vorgelagerten Lieferkette wurden nachträglich beim Lieferanten angefordert und werden nach Eingang bewertet und dokumentiert.

Maßnahmen

Nach Hinweis der Deutschen Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR) hat das Unternehmen die Anforderungen der Verordnung überprüft und die vorliegende Offenlegung veröffentlicht. Darüber hinaus wurden beim Lieferanten ergänzende Informationen zur Herkunft des Materials, zur vorgelagerten Lieferkette sowie zu vorhandenen Responsible-Sourcing- und Konfliktmineralien-Nachweisen angefordert. Für zukünftige Einfuhren betroffener Mineralien wird vorab geprüft, ob die Schwellenwerte und Anforderungen der Verordnung (EU) 2017 / 821 erfüllt werden müssen

Das Unternehmen hat seine internen Beschaffungs- und Compliance-Prozesse überprüft und angepasst, um künftig frühzeitig festzustellen, ob Importe unter die Verordnung (EU) 2017 / 821 fallen.

Insbesondere werden künftig:

  • relevante Warentarifnummern regelmäßig überprüft,
  • Importmengen überwacht,
  • Lieferanteninformationen dokumentiert,
  • erforderliche Nachweise zur Lieferkette eingeholt,
  • gesetzliche Änderungen im Bereich der Sorgfaltspflichten fortlaufend beobachtet

Erklärung des Unternehmens

Das Unternehmen bestätigt, dass im Berichtsjahr einmalig Tantal-Halbzeuge eingeführt wurden.

Dieser Bericht wurde nachträglich erstellt. Das Unternehmen wird die Anforderungen der Verordnung (EU) 2017 / 821 künftig fortlaufend berücksichtigen und die hierfür erforderlichen organisatorischen Maßnahmen aufrechterhalten.

Marktrodach, 24.07.2026 
(Datum der Veröffentlichung)
RVT Process Equipment GmbH

Download des Berichts (PDF)